Teilnahmebedingungen

Gültigkeit
  • (a) Die Anmeldung ist gültig, sobald eine schriftliche Bestätigung durch die BSI GmbH ausgestellt ist. Diese Bestätigung wird ausgestellt, sobald die vereinbarten Gebühren entrichtet worden sind.
  • (b) Wenn eine Bescheinigung zur Erlangung eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden soll, wird die Zahlung der vollen Kursgebühr fällig.
  • (c) Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Kunde außerdem die üblichen Bankgebühren zu zahlen.
  • (d) Die Anmeldung ist maximal ein Jahr gültig; mit Ablauf des einen Jahres verfallen alle im voraus gezahlten Gebühren.
Reservierung

Die Reservierung eines Kursplatzes ist nur verbindlich, wenn dem BSI mindestens 14 Tage vor Kursbeginn mitgeteilt wird, dass der Kursteilnehmer an dem betreffenden Kurs teilnehmen wird.

Anreise

Wenn der Kursteilnehmer später als am ersten Kurstag anreist, verpflichtet er sich, dies der BSI GmbH mitzuteilen. Ohne seine Mitteilung kann die BSI GmbH nach Kursbeginn über den Kursplatz anderweitig verfügen. In diesem Fall trägt der Kursteilnehmer die anfallenden Kosten.

Umbuchung

Die Umbuchung auf einen späteren Kurs ist nur vor Kursbeginn möglich.

Abwesenheit des Kursteilnehmers

Abwesenheit des Kursteilnehmers (auch aufgrund von Krankheit oder Urlaub) reduziert die Schulgebühren nicht; eine Zeitgutschrift für Abwesenheit ist ausgeschlossen. Während eines laufenden Kurses wird kein Urlaub gewährt.

Rücktritt und Rückzahlung
  • (a) Der Rücktritt vom Vertrag verpflichtet die BSI GmbH nur dann zur Rückzahlung der Kursgebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von € 50 , wenn die Rücktrittserklärung spätestens eine Woche vor Vertragsbeginn vorliegt und wenn die Originalpapiere – Anmeldung/Vertrag, Quittung(en) sowie alle vom BSI ausgestellten Bescheinigungen – zurückgegeben werden. Die Rückzahlung von Anmeldegebühren ist ausgeschlossen.
  • (b) Wenn eine Bescheinigung zur Erlangung eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland ausgestellt worden ist, dann ist eine Bescheinigung der Botschaft bzw. des Konsulats im Original über die Nichterteilung des Visums vorzulegen.
  • (c) Falls die Anmeldung durch einen Bürgen erfolgte, wird die Rückzahlung nur an diesen selbst unter Vorlage des Reisepasses getätigt bzw. an eine von ihm autorisierte Person unter Vorlage einer beglaubigten Vollmacht und des Reisepasses.
  • (d) Eine Übertragung des Vertrags auf Dritte ist ausgeschlossen.
  • (e) Der Rücktritt vom Vertrag während eines laufenden Kurses ist ausgeschlossen.
  • (f) Bei Nichtantreten oder Abbruch eines Kurses durch den Kursteilnehmer besteht kein Recht auf Rückerstattung.
Absage, Ausfall und Verlegung von Kursen

Die BSI GmbH ist berechtigt, einen Kurs aus wichtigen Gründen abzusagen, insbesondere, wenn für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder andere nicht von der BSI GmbH zu vertretende Umstände dies notwendig machen. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Kursteilnehmern nicht zu.

Unterrichtsausfall

Die BSI GmbH haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Im Krankheitsfall des Lehrers ist die BSI GmbH verpflichtet, vom zweiten Tag an eine Unterrichtsvertretung zu stellen.

Weiterbesuch

Der Weiterbesuch der Schule bewirkt ein Wiederaufleben des Schulvertrages um einen Monat.

Einstufung und Prüfungen

Die Einstufung und die Abschlussprüfungen richten sich nach den bei der BSI GmbH geltenden Richtlinien. Die BSI GmbH behält sich das Recht auf Einteilung der Klassen und Lehrer vor.

Haftung

Die BSI GmbH haftet nicht für Unfälle und Erkrankungen des Teilnehmers während des Kurses. Für Schäden aller Art, die der Kursteilnehmer zu vertreten hat, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten. Die BSI GmbH kann Regress nehmen, soweit sie für Schäden, die der Kursteilnehmer verursacht hat, in Anspruch genommen wird.

Feiertage

An den gesetzlichen Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester bleibt das Institut geschlossen. Die BSI GmbH behält sich das Recht vor, den Unterrichtsbetrieb aus technischen oder organisatorischen Gründen kurzzeitig auszusetzen; die daraus resultierenden Unterrichtsausfälle werden dann als Zeitgutschrift rückgewährt.

Lehrkräfte Einteilung

Die BSI Sprachenschule behält sich die Einteilung der Lehrkräfte vor.

Sondervereinbarungen

Sonderregelungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Stand: 01.01.2010 – Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung.. 

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