Visum

Für alle EU-Bürger ist ein Visum für Deutschland nicht erforderlich. Sie können sich in Deutschland aufhalten. Bürger aus der Schweiz, den USA,  Australien, Israel, Süd-Korea, Japan usw. können ihr Visum bei der hiesigen Ausländerbehörde verlängern lassen. Alle Bürger aus Ländern mit  Visumspflicht müssen in den Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland ein Visum beantragen, wenn sie nach Deutschland einreisen wollen.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Online-Anmeldung für ein Sprachvisum. Nach Eingang der Schulgebühren stellen wir alle notwendigen Bescheinigungen aus und senden sie Ihnen zu. Dann müssen Sie die Finanzierung Ihres Aufenthalts in Deutschland darlegen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten.

  • Sie eröffnen ein Bankkonto in Deutschland. Den Namen der Bank und die Höhe des Betrags erfragen Sie bitte in der deutschen Vertretung.
  • Eine in Deutschland lebende Person unterzeichnet eine Verpflichtungserklärung, d.h. er bürgt für Sie. Dies kann in der Meldestelle Puttkammer  Str. erfolgen, hier die Webadresse dazu.

Falls Ihr Visumsantrag abgelehnt wird, werden wir das erhaltene Schulgeld mit einem Abzug von 50,- Euro zzgl. Nebenkosten zurückerstatten. Die dafür benötigten Unterlagen sind in den Teilnahmebedingungen aufgelistet.

Dabei gelten unsere Teilnahmebedingungen.

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