Hygieneplan

Hygieneplan Covid-19 BSI private Sprachenschule GmbH

BSI private Sprachenschule (die Schule) ist eine Ergänzungsschule die ausschließlich Deutsch als Fremdsprache/Zusatzsprache für Erwachsene anbietet (Privatschüler und Integrationsschüler).

Der Unterricht findet in 3 Schichten statt, morgens, nachmittags und abends.

Bei der Erarbeitung dieses Hygieneplans richten wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten und der speziellen Anforderungen an die Schule weitgehend nach dem Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen (siehe auch: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/material_startseite/2020/Hygieneplan_Berlin.pdf sowie den offiziellen Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe auch: Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Integrations- und Berufssprachkurse https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/faq-integrationskurse-corona.pdf?__blob=publicationFile&v=12).

1. Allgemeine Vorbemerkung

Geschäftsleitung, Verwaltung sowie Lehrkräfte sorgen dafür, dass die Kursteilnehmer*innen die dringend gebotenen Hygienehinweise ernst nehmen und tatsächlich umsetzen.

Wir werden nach der Wiederöffnung  einige Lehrer*innen haben, die keine Beschäftigung haben aufgrund rückläufiger Teilnehmerzahlen im Lockdown. Diese Mitarbeiter werden eingesetzt, um in den Pausen den Ein- und Ausgang zu kontrollieren, um ein korrektes Verhalten gemäß dieses Hygieneplans zu gewährleisten.

Alle Beschäftigten der Schule, die Geschäftsleitung, alle Schüler*innen sowie alle weiteren regelmäßig an der Schule arbeitenden Personen wie Honorarkräfte sind darüber hinaus gehalten, regelmäßig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts sorgfältig zu lesen, zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.

Hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen hält sich die Schule an die aktuellen Vorgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für Integrationskurse, bzw. der Telc GmbH Frankfurt a.M. (siehe auch Regelungen zu der Durchführung von Prüfungen und dem Umgang mit Unterlagen https://www.telc.net/ueber-telc/aktuelles/detail/information-zu-corona-viruscovid-19-1.html).

2. Die Örtlichkeit und ihre Nutzung

Firmensitz, Büro, Verwaltung, Unterrichtsräume befinden sich an einem einzigen Ort:

Hauptstr. 159, 10827 Berlin-Schöneberg.

Der Zugang erfolgt direkt von der Hauptstraße über den ersten Innenhof eines Mehrfamilienhauses; die Schule befindet sich komplett im 2. Hof, der ausschließlich von der Schule genutzt wird.

Ein Kontakt mit anderen Hausbewohnern oder Besuchern des Hauses ist bei Besuchen oder Aufenthalt in der Sprachenschule somit ausgeschlossen.

Insgesamt stehen … Unterrichtsräume auf 3 Etagen zu Verfügung, die über zwei separate Eingänge, auf der linken und rechten Seite zugänglich sind, je Etage … Unterrichtsräume. Beide Treppenhäuser werden ausschließlich von der Schule genutzt.

Das Büro ist ebenfalls vom 2. Hof über einen separaten Eingang zu erreichen.

Zudem steht ein weiterer, 3. Hof für Pausen zur Verfügung, der ausschließlich über die Schule zu erreichen ist. Somit verfügt die Schule über zwei eigene separate Innenhöfe, die in den Pausen und Wartezeiten genutzt werden.

Der Zugang zu den Unterrichtsräumen erfolgt über zwei schuleigene separate Treppenhäuser.

Die Pausen finden im Rahmen der Corona-Hygiene zeitversetzt je Etage statt, sodass sich so wenige Schüler wie nur möglich gleichzeitig auf den Verkehrsflächen und den beiden separaten Pausenhöfen befinden.

Eine schuleigene Cafeteria zum Verkauf von Snacks und Getränken ist direkt über einen separaten Eingang vom 2. Hof zu erreichen. Die Cafeteria wird erst ab Juni wiedergeöffnet.

3. Persönliche Hygiene

Das Coronavirus Covid-19 ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion (etwa beim Sprechen, Husten und Niesen). Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) gilt nach derzeitiger Fachexpertise als unwahrscheinlich, ist aber nicht vollständig auszuschließen.

Wichtigste Maßnahmen

  • Abstand halten (mindestens 1,50 m)
  • Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung zu Hause bleiben
  • Beobachtung des Gesundheitszustandes der Schülerinnen und Schüler sowie des Personals um rechtzeitig Krankheitssymptome zu bemerken
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
  • Basishygiene einschließlich der Händehygiene:

a) Die wichtigste Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife (siehe auch www.infektionsschutz.de/haendewaschen/), insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang;

b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden (s. auch www.aktion-sauberehaende.de). Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) gilt nach derzeitiger Fachexpertise als unwahrscheinlich, ist aber nicht vollständig auszuschließen.

  • Mit den Händen sollen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berührt werden, d.h. es soll nicht an Mund, Augen und Nase gefasst werden.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe sollen möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfasst werden, ggf. die Ellenbogen oder besser, ein Taschentuch (das sofort entsorgt wird) benutzt werden.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen soll größtmöglicher Abstand gehalten werden, am besten sich weggedreht werden.
  • Wer einen Mund-Nasen-Schutz tragen möchte, soll dennoch den von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfohlenen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen einhalten.

Direkt am Eingang befindet sich ein Spender zur Desinfektion der Hände, der jederzeit zugänglich ist und genutzt werden kann; die Schule empfiehlt trotzdem, die Hände vor allem regelmäßig gründlich wie o.a. mit Seife zu waschen.

4. Raumhygiene: Klassenräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer, Cafeteria und Flure

Zu den Klassenräumen auf insgesamt 3 Etagen gibt es 2 separate schuleigene Treppenhäuser.

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische und Sitzgelegenheiten in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum möglich sind als im Normalbetrieb.

Partner- und Gruppenarbeit sind nur bei Einhaltung der Abstandsregelungen möglich. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, wird somit eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.

Wenn es die Wetterlage erlaubt, sind die Fenster permanent geöffnet, bzw. wird eine kontinuierliche Querlüftung ermöglicht, bzw. auch durch Ventilatoren stehende Luft vermieden.

Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch kaum Luft ausgetauscht wird.

Ausgabe und Einnahme des Mittagessens in der Cafeteria erfolgt mit einem Abstand von 1,5 m. Zusätzlich verhindern zeitversetzte Pausen und Kursanfangszeiten einen zu großen Andrang.

Die hygienische Schulreinigung erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen. Ergänzend dazu gilt: Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten

Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor. In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden.

Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung aktuell ausreichend.

Folgende Areale sollen durch die Reinigungskräfte, bzw. teilweise auch durch die Beschäftigten der Schule, bzw. von den Kursteilnehmern selbst in den besonders stark frequentierten Bereichen in kürzeren Intervallen gereinigt werden:

  • Türklinken und Griffe (z.B. Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
  • Treppen- und Handläufe,
  • Lichtschalter,
  • Tische (durch die Kursteilnehmer, Lehrer*innen),
  • Computermäuse, Tastaturen, Telefone (durch die Mitarbeiter selbst).

5. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärräumen werden stets ausreichend Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher werden vorgehalten.

Damit sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, finden die Kursanfänge und Pausen der einzelnen Etagen zeitversetzt statt.

Am Eingang der Toiletten wird durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen, dass sich in den Toilettenräumen stets nur ein bis 2 Schüler*innen aufhalten dürfen. Es stehen in diesem Fall genügend Sanitärräume zur Verfügung, um auf einen anderen ausweichen zu können.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich durch das Reinigungspersonal gereinigt.

Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem wird nach Entfernung der Kontamination mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion durchgeführt. Dabei werden Arbeitsgummihandschuhe getragen.

6. Infektionsschutz in den Pausen

Auch in den Pausen wird gewährleistet, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Pausenzeiten je Etage vermeiden, dass zu viele Schüler*innen zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen und sich in den Fluren aufhalten.

Das bedeutet die 1. Etage macht morgens um 10:15 Uhr Pause, nachmittags um 14:15 Uhr, die 2. Etage morgens um 10:30 Uhr, nachmittags um 14:30 Uhr. In der 3. Etage findet nachmittags kein Unterricht statt. Am Abend haben wir sehr wenige Klassen und Teilnehmer*innen je Klasse, diese können deshalb problemlos zu der üblichen Uhrzeit Pause machen, ohne dass es zu einer Überfüllung in den Fluren oder Sanitärräumen kommt.

Das Abstandsgebot gilt auch im Lehrerzimmer.

7. Infektionsschutz im Unterricht

Der Unterricht wird in festen Lerngruppen durchgeführt, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis zu begrenzen. Jeder Lerngruppe wird eine einzelne Lehrkraft zugeordnet, um den Kontakt auf das absolute Minimum zu beschränken.

Das Abstandsgebot von 1,5 m ist sowohl von den Kursteilnehmer*innen als auch den Lehrkräften ständig einzuhalten. Die Lehrer sind verpflichtet, das Ein-Meter-fünfzig-Gebot stets im Auge zu halten.

Auch die Lehrer*innen dürfen während des Präsenzunterrichts nicht zwischen den Schülern umhergehen um die Aufgaben zu kontrollieren oder den Teilnehmer*innen zu helfen und müssen immer den gebotenen Abstand zu Schüler*innen halten.

Die Kursleiter*innen haben zudem die Aufgabe, zu beobachten ob Teilnehmer*innen öfters Husten oder nicht gesund aussehen und sie ggf. umgehend nach Hause oder zu einer medizinischen Versorgung zu schicken.

Außerdem sollten die Fenstergriffe und Lichtschalter aus Sicherheitsgründen nur mit einem Taschentuch betätigt werden (das danach sofort im Abfalleimer entsorgt wird), obwohl Klinken und Fenstergriffe vom Putzpersonal regelmäßig desinfiziert werden.

Das Abstandsgebot und die Kontaktminimierung gelten selbstverständlich auch für Lehrkräfte untereinander. Alle Lehrer*innen verfügen über einen von der Schule finanzierten zoom-Account, wo sämtliche Konferenzen, Besprechungen und Betriebsversammlungen online stattfinden. Schulübergreifende Konferenzen oder Tätigkeiten werden nicht durchgeführt.

8. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID-19-KRANKHEITSVERLAUF

Lehrkräfte und sonstige Mitarbeiter aus den besonderen Risikogruppen (siehe auch: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/ Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) werden nicht zu einer Tätigkeit in der Schule – also auch nicht zur Durchführung der Prüfungen – herangezogen. Dies betrifft in Berlin Dienstkräfte Ü60, Dienstkräfte mit bestimmten vorbestehenden Grunderkrankungen sowie zusätzlich zu den Empfehlungen des RKI schwangere Dienstkräfte und schwerbehinderte und gleichgestellte Dienstkräfte.

Für die schwerbehinderten und gleichgestellten Dienstkräfte gilt dies allerdings nur dann, wenn eine infolge von Vorerkrankungen bestehende besondere Gefährdung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion gegenüber der Schulleitung glaubhaft gemacht wird, im Zweifelsfall gehört dazu ein ärztliches Attest.

Mitarbeiter aus den Risikogruppen können ausdrücklich auf eigenen Wunsch nach Abwägung des eigenen Gesundheitszustandes ihre jeweilige Tätigkeit aufnehmen. In diesem Fall ist der Schulleitung bitte eine formlose schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, aus der die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme in der Schule hervorgeht.

9. WEGEFÜHRUNG

Durch eine zeitversetzte Pausenregelung und Kursanfangszeiten je nach Etage wird gewährleistet, dass nicht alle gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen.

Der Zugang zu den Klassenräumen erfolgt über das rechte separate schuleigene Treppenhaus, das Verlassen der Schule über das linke; Hinweisschilder machen darauf aufmerksam und zudem sorgen besonders in der Anfangszeit Lehrkräfte, die zurzeit nicht beschäftig werden können, dafür, dass diese Regelung tatsächlich eingehalten wird.

Menü